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Interview mit Thomas Jelinski (Fanprojekt Berlin)
Thema: Problematik Stadionverbots-Vergabesystem
Wann wurden die Richtlinien zur einheitlichen Vergabe von Stadionverboten eingeführt und aus welchem Grund?
Thomas Jelinski: Ihren Ursprung finden die Richtlinien im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), welches 1992 in Kraft getreten ist. Das NKSS beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt. Eine Maßnahme war die einheitliche Regelung bei der Vergabe von Stadionverboten, die auch bundesweit ihre Gültigkeit haben sollten. Der DFB erarbeitete daraufhin die ersten Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten. Mit diesen Vorgaben und Regelungen konnte eine einheitliche Vergabepraxis von Stadionverboten durch die einzelnen Vereine umgesetzt werden. Von 1992 bis heute sind diese Richtlinien immer mal wieder überarbeitet worden. Die letzte gültige Fassung ist vom Februar 2005. Der Grund für die Einführung der Richtlinien zur einheitlichen Vergabe von Stadionverboten ist die Eindämmung von Gewalt am und im Stadion. In erster Linie ist es wichtig, ein rechtssicheres Mittel zu haben, um Personen auszugrenzen, die nicht im Stadion und Stadionnähe erwünscht sind.
Wo seht Ihr Handlungsbedarf zur Änderung der Richtlinien?
Thomas Jelinski: Ganz entscheidend ist es, dass die Anhörung des Betroffenen durch die Vereine vor Aussprache des Stadionverbotes verankert wird, was sich jedoch als schwierig darstellt, gerade wenn man durch einen auswärtigen Verein ein Stadionverbot erteilt bekommt. Aufgrund dessen ist es erstrebenswert, dass Stadionverbote grundsätzlich nur noch vom Heimverein ausgesprochen werden dürfen und Tageshausverbote durch den auswärtigen Verein. Der Fall kann dann an den Heimverein abgeben werden. Gerade bei der Aussprache von Stadionverboten durch einen anderen Verein ist die Gefahr der Pauschalisierung und Willkür groß, denn eine Einschätzung der betroffenen Person ist durch den Verein nicht möglich.
Derzeit ist es so, dass die Anhörungen auf Antrag der Betroffenen stattfinden und das Fanprojekt daran teilnimmt und eine Stellungnahme dazu abgibt. Doch leider ist es so, dass bisher wenige Vereine diese Praxis der Anhörung auch nutzen. Hertha BSC gehört zu den Vereinen, die den Betroffenen die Möglichkeit der Anhörung bieten, aber es könnten noch viel mehr Vereine sein. In der 1.Bundesliga gibt es drei Städte und somit auch Vereine, die kein Fanprojekt haben (Stuttgart, Gladbach und Aachen, nach NKSS). Gerade die Anhörung vor der Aussprache wäre wichtig, denn, hat der Betroffene erst einmal ein Stadionverbot, kann der Prozess der Aufhebung langwierig sein.
Wie seht ihr den Wandel der letzten Jahre und woher resultiert dieser eurer Ansicht nach?
Thomas Jelinski: Ganz entscheidend für den Wandel sehen wir die Arbeit der Fanprojekte in Deutschland, aber auch die jeweiligen Fanbetreuungen der Vereine, welche als Kommunikationspartner zum Verein erster Anlaufpunkt sind. Aber auch, wie bei Hertha BSC, hat das feste Ordnerteam bei Auswärtsspielen, welche Seitens des Vereins gestellt wird, einen maßgeblichen Anteil, dass Konflikte gerade in den fremden Stadien gar nicht erst entstehen, oder schnell gelöst werden. Feste Ansprechpartner, die mit den Situationen und Personen vertraut sind, sind von großer Bedeutung. Die Stadionverbote haben den Wandel zum positiven Fanverhalten kaum beeinflusst. Ganz entscheidend ist aber auch die Individualisierung und Entwicklung der jeweiligen Fanszenen sowie die Konzentration der Fans, ihre Energie auf die Ränge der Stadien zu übertragen.
Ein Blick ins Ausland, welche Unterschiede gibt es zu Deutschland?
Thomas Jelinski: Eine Fanbetreuung wie in Deutschland gibt es so nirgends, im Ausland ist die Pflicht, hauptamtliche Fanbetreuer zu beschäftigen nicht vorhanden. In Deutschland hingegen ist der Verein in der Pflicht mindestens einen hauptberuflichen Fanbetreuer zu beschäftigen (in der ersten und zweiten Liga). Sozialpädagogische Fan- Projekte, die für Vereine und deren Fanszenen zuständig sind, gibt es auch nur in Deutschland. In England zum Beispiel gibt es keine vereinszugehörige Fanbetreuung, sondern nur landesweite Personen, welche der Bezug in der Regel zum Verein fehlt und somit auch als direkter Ansprechpartner der Fanszenen.
„Integration statt Ausgrenzung“ – Was ist eure Ansicht zu dem Thema?
Thomas Jelinski: Der Verein hat genau diese zwei Möglichkeiten, entweder es erfolgt eine Ausgrenzung, wenn sie eine Gefahr sehen, oder sie nehmen sich der sozialen Verantwortung an und sagen „Wir haben eine gewisse Verantwortung und kümmern uns“. Das Fanprojekt könnte von Vereinsseite noch vielmehr genutzt werden, um alle Möglichkeiten im Umgang mit den Fans auszuschöpfen. Es könnte noch mehr Verständnis entwickelt werden, um differenzierter mit Sanktionen von Vereinsseite umzugehen. Gerade Jugendlichen sollte man intensiver die Möglichkeit der Integration, Bewährung und Wiedergutmachung geben, was man aber natürlich von den Geschehnissen, aber auch von der Einsicht des Betroffenen abwägen muss. Aber gerade dafür ist das Fanprojekt als soziale Einrichtung da.