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Verhalten im Umgang mit der Polizei
Leider ist man als Fußballfan immer wieder Repressalien durch die Polizei ausgesetzt. Sei es bei der Auswärtsfahrt, wo man des Öfteren bei der Ankunft eingekesselt wird ohne, dass einem die Möglichkeit gegeben wird, sich zu verpflegen oder die "Notdurft zu verrichten". Oft dienen solche Kesselungen auch der Personalienkontrolle.
Mit diesem Flyer wollen wir euch ein paar Tipps geben, damit richtig und entspannter umzugehen.
Das wichtigste vorneweg: Bewahrt in jeder Situation Ruhe und lasst euch nicht vom Fehlverhalten der Polizisten provozieren!! !

Personalienkontrolle/-aufnahme
Eine Personalienkontrolle kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Du bist verpflichtet dich auszuweisen. Die Aufnahme der Personlien muss dagegen begründet werden. Lass dir Name/Dienstnummer der kontrollierenden Beamten geben. Sind sie zivil unterwegs, sollten sie sich ausweisen können.
Körperliche Durchsuchung
Liegt ein begründeter Verdacht vor (vom Beamten erklären lassen), kann die Polizei eine Leibesvisitation veranlassen. Hierbei ist es wichtig, dass die Polizeibeamten nur deine Kleidung, deine Taschen und mitgeführte Gegenstände kontrollieren dürfen. Für die Kontrolle von Körperöffnungen und für die Blutabnahme muss Fachpersonal (ein Arzt) hinzugezogen werden. Frauen und Mädchen dürfen nur von weiblichem Polizeipersonal kontrolliert werden!
Vorladung als Zeuge/Beschuldigter
Zunächst muss dir die Polizei mitteilen, ob du als Zeuge oder als Beschuldigter gesehen wirst und du musst über deine Rechte und Pflichten belehrt werden. Die Polizei kann dich sofort nach dem Vorfall verhören oder dich schriftlich zur Aussage vorladen. Du musst nicht zu dieser Vorladung gehen, die laden dich sowieso meist wegen total belanglosen Dingen vor, um sich ein besseres Bild von dir zu machen und um Informationen über andere Personen aus deiner Gruppe oder dem Umfeld zu bekommen. Als Beschuldigter bist du der Polizei gegenüber in keiner Situation zu einer Aussage verpflichtet.
Du musst lediglich Angaben zur Person machen (Name, Adresse, Geburtsdatum). In den meisten Fällen ist es ratsam, die Aussage zu verweigern, um vorher mit einem Anwalt Rücksprache zu halten. Lass dich niemals von Aussagen wie „Wenn du jetzt alles zugibst, bekommst du kein Stadionverbot!“ oder ähnlichem blenden. In der Regel reitest du damit nur dich und andere Personen in die Scheiße und das Stadionverbot wird dir am Ende trotzdem zugestellt! 
Das Aussageverweigerungsrecht gilt auch, wenn du vor Gericht oder von der Staatsanwaltschaft geladen wirst. Zu diesem Termin musst du auf jeden Fall erscheinen. Du musst keine Angaben machen (außer den Angaben zur Person), wenn du dich durch deine Aussage selbst belasten würdest. Falls du diesen Termin nicht wahrnehmen solltest, musst du mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Besuch der Polizei rechnen. Die Absage eines Gerichtstermins ist nur mit einem Attest möglich.
Als Zeuge bist du ebenfalls nicht verpflichtet, eine Aussage gegenüber der Polizei zu machen oder Vorladungstermine wahrzunehmen.
Vor Gericht dagegen bist du aber in jedem Fall verpflichtet, eine Aussage zu machen, mit der Ausnahme, wenn du dich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsstest. Es ist zudem ratsam, sich vorab mit einem objektiven Dritten zu beraten, da du dich durch eine unüberlegte Aussage eventuell selbst belasten könntest. Dieser objektive Dritte (Eltern, Anwalt Fanprojekt, …) wird Zeugenbeistand genannt. Jeder hat das Recht, einen solchen Zeugenbeistand zu Rate zu ziehen. In jedem Fall keine Falschaussage machen, das ist strafbar!
Anhörung zu Aufenthaltsverboten, Meldeauflagen, etc.
Es kann vorkommen, dass du eine Vorladung zur Anhörung bekommst, weil man vor hat gegen dich Maßnahmen wie Aufenthaltsverbotsverfügungen oder Meldeauflagen zu erlassen und man bietet dir an, dich vorab dazu zu äußern. Spar dir die Zeit! Du bist zum einen auch hier nicht verpflichtet mit der Polizei zu reden und dies hat zum anderen auch keinen Sinn, da die Maßnahme so oder so durchgeführt wird. Willst du gegen die Maßnahme vorgehen, dann lass dich von deinem Anwalt beraten.
Verhaftung
Bei einer Verhaftung nicht provozieren lassen und nicht mit der Polizei reden, denn alles was du sagst, wird gegen dich oder andere verwendet! Alle Angaben die von dir benötigt werden, stehen auf deinem Ausweis. Hast du, aus welchen Gründen auch immer, keinen Personalausweis dabei, solltest du die benötigten Daten aber trotzdem preisgeben. Ansonsten wirst du gegebenenfalls länger festgehalten. Spätestens um 24 Uhr des Folgetages nach der Festnahme muss die Polizei dich frei lassen oder dem Ermittlungsrichter vorführen. Dieser entscheidet, ob du weiter inhaftiert wirst oder nicht.
Hausbesuch
Stehen bei dir plötzlich Polizisten vor der Tür, die mal eben mit dir reden oder mit dir eine Gefährdenansprache machen wollen, frage sie höflich nach ihrem Namen und mach die Tür nicht auf bzw. falls du sie bereits geöffnet hasst, einfach wieder zu. Du musst mit niemand von der Polizei reden und dich von niemand vollquatschen lassen. Schon gar nicht inoffiziell bei dir zu Hause.
Hausdurchsuchung
Die Polizei führt Hausdurchsuchungen in der Regel morgens in aller Frühe durch. Dabei solltest du auf Folgendes achten: Es werden immer mehrere Beamte vor deiner Wohnung oder vor der Wohnung deiner Eltern stehen. Lass dir zuerst (vor der Tür) den Durchsuchungsbefehl zeigen. Du kannst selber einen Zeugen bestellen und solltest das auch tun. Dies kann z.B. auch ein Nachbar sein, den du eigentlich nicht leiden kannst. Lieber so als ohne Zeugen! Während der Durchsuchung darfst du dich in deiner Wohnung frei bewegen und telefonieren. Falls du unsicher bist, rufe deinen Anwalt an. Die Polizei darf sich nur in deinen Räumen oder Gemeinschaftsräumen aufhalten und das in deiner Gegenwart. Bestehe darauf! Bitten sie dich deinen PC zur Überprüfung hochzufahren, tu dies. Ansonsten können sie ihn mitnehmen. Die Überprüfung des PCs sollte für dich kein Problem sein, da du darauf (genauso wenig wie auf USB-Sticks, Digicams und Handys) keine Bilder speicherst, die gegen Dich oder andere Personen verwendet werden könnten!
Wenn die Beamten Dinge mitnehmen, werden diese aufgelistet und du sollst ihnen die Mitnahme bestätigen. Unterschreibe möglichst nichts -wenn doch schreibe dazu, dass es z.B. „gegen meinen Willen“ erfolgte. Wollen sie eine Bestätigung, dass sie nichts mitgenommen und nichts zerstört haben, unterschreibe dies. Wenn du nicht immer alle Beteiligten im Blick hattest, dann unterschreibe nur „unter Vorbehalt“. Diesen Zusatz vermerkst Du einfach im Unterschriftenfeld.
Stadionverbot
Das Stadionverbot ist eigentlich keine polizeiliche Maßnahme, sondern eine zivilrechtliche Geschichte zwischen einem Verein/Verband und einem Betroffenen. Leider nutzt die Polizei dieses Instrument in einer falschen Definition ihres eigenen Jobs als eine Art Ersatzstrafe ohne Verurteilung.
Hast du ein SV bekommen oder es ist im Anmarsch, wende dich zeitnah an das Fanprojekt oder die Fanbetreuung. Diese können deinen Fall zur Beratung in den Sicherheitsbeirat einbringen und du kannst dort dazu angehört werden. Das Anhörungsrecht haben wir lange gefordert also mach davon Gebrauch und erscheine nach Möglichkeit gut vorbereitet!
Fanprojekt Berlin
Weißenseer Weg 51 -55, 13053 Berlin
Tel: 030 - 97 172 650
Hertha BSC Fanbetreuung
Hanns-Braun-Straße - Friesenhaus 2, 14053 Berlin
Tel.: 030 – 300 928 55
Außerdem haben wir mit Herrn Lau einen Rechtsanwalt gefunden, der sich in dieser Thematik (Fußballfans) sehr gut auskennt. Sollte bei Dir also ein Ermittlungsverfahren laufen, oder eine Gerichtsverhandlung bevorstehen, dann kannst Du Dich gerne mit Ihm in Verbindung setzen.
Rechtsanwaltskanzlei Rene Lau & Carsten Meyer
Schlüterstraße 50, 10629 Berlin
Telefon: 030 - 214 77521
Handy:0177 - 3167121
E-Mail: kanzlei@lau-meyer.de